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Zertifizierter Sachverständiger nach DIN ISO/IEC 17024

Zertifizierte Sachverständige nach DIN EN ISO/IEC 17024 zeichnen sich durch besondere Sachkunde, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit aus und stellen dadurch einen adäquaten Gesprächspartner bei z.B. Fachaussagen zu Mängeln, fehlerhaften Implementierungen von EDV-Systemen oder Softwarepiraterie, dar. Der zertifizierte Sachverständige nach Din EN ISO/IEC 17024 wird konstant durch europäisch zugelassene Prüfungsstellen geprüft und neu bestätigt.
Da der zertifizierte Sachverständige nach DIN EN ISO/IEC 17024 eine europäische Anforderung erfüllt, steht er nicht nur über allen anderen Sachverständigen in Deutschland, sondern in ganz EUROPA  und darf auch in ganz Europa tätig sein.

Ein Sachverständiger kann z.B. helfen, wenn:

    • eine unabhängige fachliche Beratung oder Information benötigt wird,
    • im Rahmen einer Finanzierung eine Bewertung nötig ist,
    • eine Datenmanipulation oder Urheberrechtsverletzung festgestellt werden muss,
    • ein fachlicher Streit gerichtlich oder außergerichtlich geklärt oder
    • der tatsächliche Zustand eines Gegenstandes, etwa zu Beweiszwecken, festgestellt werden soll.

Sachverständigengutachten stellen häufig die Basis einer gütlichen Einigung dar.

Unsere Leistungen sind als Bewertung und Dokumentation von bestehenden, sowie von kausalen Zusammenhängen zu sehen. Dem Sachverständigen kommt somit die Aufgabe einer nachvollziehbaren Sachverhaltsdarstellung zu. Diese ermöglicht unter Umständen eine spätere gerichtliche Verwertung.

Tätigkeitsschwerpunkte sind z.B.:

    • Schiedsgutachten
    • IT-Mediationen
    • IT-Expertiesen
    • IT-Sicherheitsberatung
    • Fertigstellungsbescheinigungen
    • Wertermittlung von EDV-Anlagen, Hardware, Software oder Internetdomains
    • Lizenzauswertungen
    • Aufklärung von Betrugs- und Untreuehandlungen
    • Begutachtung von Schäden, deren Ursachenanalyse und Behebungsmaßnahmen
    • Versicherungsgutachten
    • Bewertung von Funktionalitäten, Lauffähigkeiten sowie die Mängelfeststellung
    • Beweissicherungsverfahren
    • Funktionalitätsgutachten bei EDV-Systemen und TK-Anlagen
    • Technologiebewertung, Systemanalyse
    • Außergerichtliche Schlichtungsverfahren
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